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Wohnen

Wohnungssuche

Eine Wohnung kann man bequem über zahlreiche Immobilienportale suchen. Hier findest du eine Auswahl an Internetseiten, die Wohnungssuche in ganz Österreich anbieten:

An den Wohnungsbörsen wird der Preis der Miete üblicherweise mit "Nettomiete" angegeben. Eine Nettomiete beinhaltet nur diejenigen Kosten, die zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung zu entrichten sind. Die eigentliche Summe, die vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden muss, heißt Bruttomiete. In der Bruttomiete hingegen sind neben der Nettomiete auch die Betriebskosten (manchmal auch Nebenkosten genannt) enthalten. Mit der Bruttomiete werden z.B. Wasserkosten, Müllbeseitigungskosten und andere Kosten, die mit der Instandhaltung des Gebäudes zusammenhängen, bezahlt.

Vorsicht Oft werden die Stromkosten nicht zu den Betriebskosten gezählt! Daher sollte man immer im Voraus klären, welche Kosten in der Bruttomiete enthalten sind.

Mietvertrag

Ein Mietvertrag stellt schriftliche oder mündlich festgehaltene Rechte und Pflichten für den Vermieter und den Mieter dar. In einem Mietvertrag müssen der Vermieter und der Mieter namentlich genannt werden, sowohl alle in der Miete einbegriffenen Nebenräume (z.B. Garage, Abstellplatz…) und Mietgegenstände. Außerdem muss die Höhe der Miete (Nettomiete und Nebenkosten) und beim befristeten Mietvertrag auch der Mietzeitraum angegeben werden. Da beim befristeten Mietvertrag nur in wenigen Fällen die gesetzliche Möglichkeit zur Kündigung des Vertrags besteht, ist es empfehlenswert, im Mietvertrag eine Ausstiegsklausel aufzunehmen.

Mietvertrag kündigen

Der Mietvertrag kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden. Für beide gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, die bei der Wohnungskündigung eingehalten werden müssen. Normalerweise kann ein unbefristeter Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Beim befristeten Mietvertrag muss der im Vertrag festgelegte Endtermin eingehalten werden.

Hier findest du einen Musterbrief zur Kündigung des Mietvertrags: www.arbeiterkammer.com

Anmeldung beim Meldeservice

Wer in Österreich eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Es besteht die Möglichkeit sich entweder persönlich oder per Post anzumelden. Minderjährige müssen von der erziehungsberechtigten Person angemeldet werden. Für die Anmeldung benötigt man das Meldezettel-Formular. Es ist zum Herunterladen erhältlich, liegt in der Behörde aus und kann in Trafiken erworben werden.

Meldezettel zum Herunterladen: www.help.gv.at

Telefon & Internet, Handy

Oft werden Telefon- und Internetanschluss von demselben Anbieter bezogen. Unten findest du einige Links dazu:

Strom, Gas & Fernwärme

Um Strom, Gas und Fernwärme anzumelden, wende dich rechtzeitig an den Energieversorger. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes in Österreich kann jeder den für ihn passenden Strom- und Gasanbieter auswählen.

Hier findest du Informationen zum Stromanbietervergleich: www.durchblicker.at

Und hier zum Gaspreisvergleich:

Rundfunkgebühr

Die Rundfunkgebühr muss für alle Rundfunkgeräte (Radio, TV, Computer) bezahlt werden. Die Gebühren unterscheiden sich vom Bundesland zu Bundesland und liegen ungefähr zwischen 20 und 25 Euro pro Monat.

www.gis.at

Mülltrennung

Österreich hat eine der höchsten Recyclingraten der Welt. Der Müll wird von der großen Mehrheit der österreichischen Haushalte penibel getrennt. Da es regionale Unterscheide bei der Mülltrennung gibt, sollte man sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung darüber erkundigen. Nichteinhaltung der Regeln über Mülltrennung kann zu Anzeigen und Geldstrafen führen.

Altpapier: in diese Tonne kommen Papier, Kartons, Zeitungen, Kataloge, Bücher und Zeitschriften.

Glas: das Glas muss nach Farbe sortiert werden. Man unterscheidet weißes, grünes und braunes Glas. Die Verschlüsse der Gläser müssen vorher entfernt werden - sie gehören in die gelbe Tonne. Pfandflaschen gehören nicht in den Glascontainer.

Kunststoffverpackungen: in diese Tonne gehören Verpackungen aus Kunststoff (Plastikflaschen, Folien, Kunststoff...), Verbundsmaterialien (Tetrapack, Kaffeeverpackung, Milchkartons...), und Schraubverschlüsse von Flaschen und Gläsern.

Metallverpackungen: hinein gehören Verpackungen aus Metall (z.B. Alufolien, Getränkedosen…) und auch kleinere Stücke Altmetall (Drähte, Kochgeschirr, Nägel und Schrauben). Größere Metallteile (Öfen, Herde, Badewannen) sind am Recyclinghof, Altstoffsammelzentrum oder Mistplatz abzugeben.

Schadstoffe getrennt sammeln: Schadstoffe müssen getrennt abgegeben werden, da sie bei falscher Entsorgung der Umwelt nachhaltig schaden können. In diese Kategorie gehören Batterien, Akkus, Energiesparlampen, Medikamente, Lacke, Pestizide. Diese Materialien können entweder im Geschäft, wo sie gekauft worden sind, abgegeben werden oder bei der Problemstoffsammelstelle der Gemeinde.

Bioabfall in Biotonne: in die Biotonne (kann je nach Bundesland z.B. braun oder grün sein) gehören Obst- und Gemüsereste, Obstschalen, Kaffeereste und Teebeutel, Gartenabfälle und Küchentücher aus Papier.

Alles andere kommt in die Restmülltonne: je nach Bundesland kann es sich dabei um einen schwarzen oder grauen Container handeln. Hier werden alle restlichen Abfälle gesammelt, wie z.B. Gummireste, Asche und Zigarettenkippen, Lederartikel, Hygieneartikel, Windeln...

Hier findest du weitere Infos zum richtigen Mülltrennen.

Arbeit

Job-Suche

Wer als Staatsangehöriger der EU-Mitgliedsstaaten in Österreich arbeiten möchte, benötigt in der Regel keine Arbeitsgenehmigung. Eine Ausnahme sind hier Übergangsregeln für Neu-EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

Staatsangehörige der Drittstaaten brauchen hingegen einen Titel "Daueraufenthalt – EG", eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" oder einen Niederlassungsnachweis. Mit einem dieser Titel, kann man in der Regel ohne Weiteres eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen. Wer keinen dieser Aufenthaltstitel besitzt, braucht für die Aufnahme einer unselbstständigen Arbeit in Österreich eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Links für Jobsuche in Österreich:

Vorlagen für einen guten Lebenslauf:

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen, um den Arbeitnehmer zur Erbringung der versprochenen Arbeit und dem Arbeitgeber zur Auszahlung des Arbeitslohns zu verpflichten. Im Arbeitsvertrag werden Pflichten des Arbeitgebers sowie des Arbeitsnehmers festgehalten. Grundsätzlich kann der Arbeitsvertrag formlos erfolgen, jedoch muss in diesem Fall der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel aushändigen. Der Dienstzettel ist eine stichwortartige Übersicht der getroffenen Abmachungen sowie der wesentlichen Rechte und Pflichten.

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber haben das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Die Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wegen Beweisgründen ist es jedoch empfehlenswert, eine schriftliche Kündigung vorzulegen. Falls im Arbeitsvertrag nicht anders abgemacht, gilt bei unbefristeten Arbeitsverträgen für den Angestellten die Kündigungsfrist von einem Monat. Für den Arbeitgeber richten sich die Kündigungsfristen nach der Länge des Arbeitsverhältnisses und betragen von 6 Wochen bis 5 Monate. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Dauer des Vertrags eingehalten werden, wenn im Arbeitsvertrag festgehalten, können aber auch hier Kündigungsfristen bestimmt werden.

Links zur kostenlosen Kündigungsform:

Arten der Arbeit

Normalarbeitszeit: Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag aus. In vielen Kollektivverträgen wird jedoch eine verkürzte Normalarbeitszeit vorgesehen.

Achtung Vereinbare die konkrete Verteilung deiner Arbeitszeit schriftlich!

Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer mit der Teilzeitarbeit haben in der Regel eine kürzere Wochenarbeitszeit als Vollzeitarbeitnehmer. Diese Arbeitsform erfolgt durch die Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Geringfügige Beschäftigung: Auch geringfügig Beschäftigte sind Teilzeit-Beschäftigte. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert und nicht kranken- oder pensionsversichert. Sie haben aber Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Sonderzahlungen, Abfertigungen, usw.

Kurzarbeit: Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls im Betrieb. Es kann alle oder nur einen Teil der Arbeitnehmer betreffen.

Elternteilzeit und Altersteilzeit: Eltern mit Kindern unter 7 Jahren und weiteren Voraussetzungen haben das Recht auf Elternteilzeit. Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Selbstständigkeit: Bei der Aufnahme der selbstständigen Arbeit handelt es sich um die Gründung eines eigenen Unternehmens. Die Existenzgründung wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durch Mikrokredite gefördert. Hilfe bei Gründung eines Unternehmens:

Europass

Der Europass ist ein kostenloser Service der Europäischen Union, mit dem die europäische Mobilität unterstützt werden soll. Mit dem Europass kannst du deine Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich darstellen. Der Europass dient als eine Hilfe beim Studium und Ausbildung oder bei der Arbeitssuche. Zur Verfügung stehen dir das neue Europass-Portal (mit Lebenslauf), die Europass-Zeugniserläuterungen, der Europass-Mobilitätsnachweis und das Europass-Diplomasupplement (Diplomzusatz).

Zum Europass: www.europass.at

Familie und Kinder

Das Schulwesen

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten. Sie beginnt im Jahr, in dem ein Kind vor dem 1. September 6 Jahre alt wird. In Österreich dauert die Schulpflicht 9 Jahre.

Verpflichtendes Kindergartenjahr: Alle Kinder, die vor dem 1. September 5 Jahre alt werden, sind zu einem Kindergartenbesuch verpflichtet: www.wien.gv.at

Kinderbetreuungsgeld

Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben Österreichische und EU- Staatsbürger, sowie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Anspruch besteht für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Jedem Empfänger der Familienbeihilfe steht der Kinderabsetzbetrag zu.

Gliederung des österreichischen Schulsystems

Elementarstufe: auf dieser Stufe gibt es folgendes Angebot an institutioneller Kinderbetreuung: Krippe, Kindergarten, Hort und Kindergruppe.

Primarstufe: mit dem Beginn der Primarstufe beginnt in Österreich die Schulpflicht. In der Primarstufe besucht das Kind eine Volksschule (Grundschule). Die Primarstufe dauert vier Jahre.

Sekundarstufe I: nach Abschluss der Primarstufe beginnt die Sekundarstufe I. Auch sie umfasst 4 Jahre, in denen den Schülern folgende Möglichkeiten zur Verfügung stehen: Volksschul-Oberstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule oder die Unterstufe der Allgemein bildenden höheren Schule.

Sekundarstufe II: folgt auf die Sekundarstufe I. Die Schüler haben folgende Möglichkeiten: Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Lehre, Berufsbildende Mittlere Schulen, Ausbildungen für Gesundheitsberufe, Berufsbildende Höhere Schulen, Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schule sowie das Berufsvorbereitungsjahr und die integrative Berufsausbildung.

Anschluss an die Sekundarstufe II besteht für Schüler die Möglichkeit, sich im nicht-universitären Tertiärbereich weiterzubilden. Hier stehen den Schülern eine Meisterschule, ein Kolleg oder zum Beispiel eine Akademie für Gesundheitsberufe zur Verfügung.

Das Österreichische Bildungswesen im Überblick: www.bmukk.gv.at

Studium und Weiterbildung

Anforderungen für ausländische Studierende

Grundsätzlich gelten für ausländische Studierende die gleichen Aufnahmebedingungen wie für inländische. Für die Erteilung konkreter Informationen sind die jeweiligen Studienabteilungen zuständig. Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentlicher Student:

  • Reifezeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist oder Urkunde über den Abschluss eines Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung. Die Gleichwertigkeit beruht auf einem zwischenstaatlichen Abkommen, einer Nostrifikation oder der Entscheidung des Rektors.
  • Das vorgelegte Zeugnis berechtigt zum direkten Zugang an der gewünschten Studienrichtung im Land, in dem es erworben wurde. Gilt grundsätzlich nicht für Bewerber aus EU- und EWR-Staaten.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse.

Sprachliche Vorkenntnisse

Die Unterrichtssprache an den meisten Studiengängen in Österreich ist Deutsch. Es wird ein Vorkenntnis der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt. Ausreichende Deutschkenntnisse können mit einer der folgenden Prüfungen bewiesen werden:

  • Österreichisches Sprachdiplom – B2
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat B2
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) – mindestens Niveau 4
  • Einigen anderen anerkannten Tests

Wenn du keinen Nachweis besitzt, kannst du auch eine Feststellungsprüfung in einem Prüfungszentrum antreten.

Mit dem TestDaF-Vorbereitungstest kannst du deine Chancen einschätzen.

Kosten des Studiums in Österreich

Die Kosten für das Studium in Österreich liegen im europäischen Durchschnitt. Studierende haben durchschnittlich ungefähr 800 Euro monatlich zur Verfügung. Für das Studium in Österreich musst du mit den folgenden Kosten rechnen:

  • Studienbeitrag
  • Sonstige Studienkosten
  • Kosten der Krankenversicherung
  • Allgemeine Ausgaben

Studienbeitrag: In Österreich muss der Studienbeitrag von denjenigen Studenten bezahlt werden, die entweder die beitragsfreie Zeit (Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester) überschritten haben oder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit beitragspflichtig sind. Studenten aus den EU- und EWR- Ländern sind vom Studienbeitrag befreit.

Sonstige Studienkosten: Studenten müssen während des Studiums mit weiteren Studienkosten rechnen. Es handelt sich hierbei um Kosten für den Büchererwerb, Exkursionen oder der PC-Ausstattung.

Krankenversicherung: Als Student in Österreich kann man entweder bei den Eltern mitversichert sein oder eine Studentische Krankenversicherung abschließen. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist die Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in Österreich. Wenn die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung nicht erfüllt sind, können Studenten auch die etwas teurere Selbstversicherung abschließen.

Achtung Prüfe im Voraus ob deine Krankenversicherung auch in Österreich gültig ist. EU-Bürger haben mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auch in Österreich Versicherungsschutz.

Allgemeine Ausgaben: Zu den allgemeinen Ausgaben zählen neben Kosten für Nahrung und Kleidung auch die Unterkunftskosten, die im Durchschnitt ein Drittel der Ausgaben beim Studium bedeuten. Für Studenten gibt es verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten, am günstigsten wohnt man in der Regel in einem Studentenwohnheim oder in der WG.

Die Studentenwohnheime stellen die einfachste Möglichkeit dar, neue Menschen kennenzulernen und die Sprache zu lernen. Die Preise liegen zwischen 200 und 400 Euro. Hier sind alle Studentenheime in Österreich aufgelistet:

Bei den österreichischen Studenten ist Wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG) sehr beliebt. Jeder Mitbewohner hat sein eigenes Zimmer, Bad und Küche werden gemeinsam benutzt. Die Kosten für ein WG Zimmer liegen zwischen 150 und 300 Euro.

Finde eine WG im Internet:

Wer in einer eigenen Wohnung leben möchte, sollte sich rechtzeitig vor dem Studienbeginn nach einer Wohnung umsehen. Die Kosten sind je nach Größe, Standard und Lage sehr unterschiedlich. Bei einer eigenen Wohnung musst du selbst darauf achten, dass du Strom, Gas, Telefon und Internet anmeldest. Der Vermieter kann auch die Hinterlegung von Kautionen oder die Leistung von Ablösezahlungen vorsehen.

Am leichtesten findest du passende Wohnungen online:

Möglichkeiten der Finanzierung des Studiums

In der österreichischen Datenbank für Stipendien findest du Möglichkeiten um dein Studium mit einem Stipendium zu finanzieren: www.grants.at/

Viele Infos zum Studium in Österreich findest du auch auf der Seite des Centre International Universitaire (CIU).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Lebensbegleitendes Lernen hat in der österreichischen Bildungspolitik einen sehr wichtigen Platz. Die berufliche Weiterbildung soll zum einen den beschleunigten technischen und wirtschaftlichen Wandel und zum anderen die vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen zu bewältigen helfen.

Du kannst dich im Internet bequem über deine Weiterbildungsmöglichkeiten informieren:

Universitäten in Österreich

Wien
Universität Wien
Medizinische Universität Wien
Technische Universität Wien
Universität für Bodenkultur Wien
Wirtschaftsuniversität Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Akademie der bildenden Künste
Universität für angewandte Kunst in Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien
Graz
Medizinische Universität Graz
Technische Universität Graz
Universität Graz (Karl-Franzens-Universität Graz)
Universität für Musik und Darstellende Kunst Graz
Krems
Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems)
Leoben
Montanuniversität Leoben
Linz
Universität Linz (Johannes Kepler Universität Linz)
Kunst Universität Linz
Salzburg
Universität Salzburg (Paris-Lodron-Universität Salzburg)
Universität für Musik und darstellende Kunst (Mozarteum Salzburg)
Innsbruck
Universität Innsbruck (Leopold-Franzens-Universität Innsbruck)
Medizinische Universität Innsbruck
Klagenfurt
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

Privatuniversitäten Österreichs: www.akkreditierungsrat.at

Fachhochschulen in Österreich: www.fachhochschulen.at

Geld und Steuern

Einkommensteuer

Die Einkommensteuererklärung muss von allen privaten steuerpflichtigen Personen abgegeben werden. Sie dient zur Ermittlung der Einkommensteuer. In den meisten Fällen muss die Einkommensteuererklärung bis zum 30. April folgenden Jahres abgegeben werden. Das erfolgt mit dem Formular E1, das Formular E2 dient dabei zur Ausfüllhilfe.

Online kann die Einkommensteuererklärung über FinanzOnline auf der Webseite des österreichischen Finanzministeriums eingereicht werden: www.bmf.gv.at

Bankkonto eröffnen

In Österreich ist die Eröffnung eines Bankkontos auch für Ausländer relativ einfach. Man braucht einen Reisepass und in bestimmten Banken auch einen Meldezettel. Nach der Eröffnung des Girokontos wird dem Kontoinhaber ein Berater zugewiesen, der dem Kunden rund um die Uhr für Fragen und Anweisungen zur Verfügung steht. In Österreich können Bankgeschäfte auch einfach über Telefon, Fax oder Internet abgewickelt werden.

Kreditschutzverband

Kreditschutzverband (KSV) von 1870 ist der größte Gläubigerschutzverband in Österreich. Jeder, der in Österreich einen Kredit aufnimmt, dazu zählen sowohl ein Bankkredit als auch ein Ratenkauf, wird in der Datenbank eines Kreditschutzverbandes eingefasst. Aus seiner Zahlungsdisziplin wird die Kreditwürdigkeit der Person ermittelt. Für die Kreditaufnahme bei der Bank, braucht man unter anderem dann auch die KSV Auskunft. Wer wissen möchte, welche Daten über ihn in der Datenbank gespeichert sind, kann direkt bei der KSV eine Auskunft bestellen.

Krankenversicherung

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jeder Beschäftigte auch Krankenversichert ist. Die Krankenversicherung ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. Die Versicherungsbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Beitrag, der vom Arbeitgeber bezahlt wird, bei der Krankenkasse eingezahlt. Die Höhe des Beitrages hängt von dem Bruttogehalt der versicherten Person ab.

Vorsicht Diejenigen Beschäftigten, deren Gehalt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt, sind nicht automatisch versichert. Du kannst dich freiwillig bei der zuständigen Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Die Höhe des Beitrags ist dabei für alle Selbstversicherten gleich.

In Österreich kann man sich zusätzlich auch privat versichern. Privatversicherungen bieten z.B. neben freier Spital- und Arztwahl auch Zweibettzimmer mit Dusche, WC und TV, übernehmen Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kuren bei alternativen Heilmethoden. Neben der Krankenversicherung gibt es noch eine Reihe von weiteren Versicherungsmöglichkeiten (z.B. Unfallversicherung oder Kfz-Versicherung). Weitere Informationen findest du beim österreichischen Versicherungsverband: www.vvo.at

Informationen für Flüchtlinge

Informationen für Geflüchtete/Asylwerber

Hilfsorganisationen

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